DGUV V3 oder E-Check – was ist der Unterschied?
Wer elektrische Geräte oder Anlagen prüfen lassen möchte, stößt häufig auf zwei Bezeichnungen: DGUV V3 Prüfung und E-Check. Beide Begriffe werden im Alltag teilweise gleichbedeutend verwendet. Tatsächlich bestehen jedoch wichtige Unterschiede bei der rechtlichen Bedeutung, dem Anwendungsbereich und der Durchführung.
Besonders für Arbeitgeber ist diese Abgrenzung wichtig. Denn Unternehmen müssen nicht einfach irgendeine elektrische Sicherheitsprüfung durchführen lassen. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen erfüllt, die richtigen Betriebsmittel geprüft und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
DGUV V3 und E-Check kurz erklärt
Der wesentliche Unterschied lässt sich vereinfacht so zusammenfassen:
- Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
- Der E-Check ist ein geschütztes Prüf- und Qualitätssiegel der Elektrohandwerke.
Die DGUV Vorschrift 3 beschreibt somit den sicherheitsrechtlichen Rahmen, den Unternehmen beachten müssen. Der E-Check bezeichnet dagegen ein bestimmtes Prüfangebot, bei dem elektrische Anlagen, Geräte und Systeme nach den geltenden Vorgaben kontrolliert und dokumentiert werden.
Ein fachgerecht durchgeführter E-Check kann im gewerblichen Bereich Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 abdecken. Voraussetzung ist jedoch, dass der konkrete Prüfauftrag, der Prüfumfang und die Dokumentation tatsächlich den betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 trägt den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie richtet sich an Unternehmen und soll sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß betrieben und in einem sicheren Zustand erhalten werden.
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Geräte nur dann verwendet werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Mängel müssen beseitigt werden. Besteht eine unmittelbare Gefahr, darf das betroffene Gerät nicht weiterverwendet werden.

Ergänzt wird die DGUV Vorschrift 3 unter anderem durch die Betriebssicherheitsverordnung. Danach müssen Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden.
Die konkreten Prüffristen ergeben sich nicht allein aus einem pauschalen Zeitintervall. Sie werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, der Einsatzbedingungen, der Beanspruchung und der bisherigen Prüfergebnisse festgelegt.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Beitrag Prüffristen für elektrische Geräte – wer legt sie fest?
Was ist der E-Check?
Der E-Check ist ein geschütztes Prüfsiegel der Elektrohandwerke. Er dokumentiert, dass elektrische Anlagen, Geräte und Systeme durch einen entsprechend qualifizierten Innungsfachbetrieb auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurden.

Je nach Auftrag können beim E-Check beispielsweise folgende Bereiche untersucht werden:
- elektrische Gebäudeinstallationen,
- Steckdosen und elektrische Leitungen,
- Sicherungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
- ortsveränderliche elektrische Geräte,
- Maschinen und Antriebe,
- Photovoltaikanlagen,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Nach der Prüfung erhält der Auftraggeber in der Regel ein Prüfprotokoll. Ordnungsgemäß geprüfte Anlagen oder Geräte können außerdem mit dem entsprechenden E-Check-Prüfsiegel gekennzeichnet werden.
Der E-Check ist damit keine eigenständige gesetzliche Vorschrift. Er ist ein standardisiertes Prüfangebot und Qualitätssiegel, das sich an den geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen orientiert.
DGUV V3 oder E-Check: die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | DGUV Vorschrift 3 | E-Check |
|---|---|---|
| Art | Unfallverhütungsvorschrift | Geschütztes Prüf- und Qualitätssiegel |
| Herausgeber | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung | Elektrohandwerke beziehungsweise ZVEH |
| Zielgruppe | Vor allem Unternehmen und öffentliche Einrichtungen | Privathaushalte, Vermieter, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen |
| Schwerpunkt | Sicherer Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel | Prüfung und sichtbare Dokumentation elektrischer Sicherheit |
| Rechtliche Bedeutung | Teil des verbindlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrahmens | Keine eigenständige gesetzliche Vorschrift |
| Durchführung | Durch entsprechend qualifizierte Prüfpersonen | Nur durch qualifizierte E-Check-Innungsfachbetriebe |
| Nachweis | Prüfprotokoll und betriebliche Dokumentation | Prüfprotokoll und gegebenenfalls E-Check-Siegel |
Wichtig ist: Die Begriffe unterscheiden sich zwar, die zugrunde liegenden Prüfhandlungen können sich aber überschneiden. Bei beiden Prüfungen können beispielsweise Besichtigungen, Messungen, Funktionsprüfungen und eine Dokumentation der Ergebnisse durchgeführt werden.
Welche Prüfung ist für Unternehmen Pflicht?
Für Unternehmen ist nicht der Markenname einer Prüfung entscheidend. Maßgeblich ist, dass der Arbeitgeber seine Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften erfüllt.
Elektrische Arbeitsmittel müssen sicher sein und bei entsprechender Gefährdung regelmäßig geprüft werden. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass:
- alle relevanten elektrischen Betriebsmittel erfasst werden,
- die Prüfung durch eine ausreichend qualifizierte Person erfolgt,
- geeignete Prüfverfahren und Messgeräte eingesetzt werden,
- betriebliche Prüffristen eingehalten werden,
- festgestellte Mängel eindeutig dokumentiert werden,
- die Prüfergebnisse dauerhaft nachvollziehbar bleiben.
Ein E-Check kann diese Anforderungen erfüllen, wenn er als entsprechende betriebliche Prüfung beauftragt und durchgeführt wird. Ein allgemeiner E-Check ohne klar definierten Prüfumfang ist jedoch nicht automatisch mit einer vollständigen DGUV-V3-Prüfung aller Betriebsmittel gleichzusetzen.
Unternehmen sollten deshalb bereits bei der Beauftragung klären, welche Geräte und Anlagen geprüft werden, nach welchen Vorgaben die Prüfung erfolgt und welche Nachweise anschließend bereitgestellt werden.
Welche Geräte fallen unter die DGUV V3 Prüfung?
Im betrieblichen Alltag werden insbesondere ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft. Dazu gehören Geräte, die einen Stecker oder ein Netzteil besitzen und während der Nutzung bewegt oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden können.
Typische Beispiele sind:
- Computer und Monitore,
- Drucker und Kopierer,
- Laptop-Netzteile und Ladegeräte,
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher,
- Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen,
- Bohrmaschinen und andere Elektrowerkzeuge,
- Kabeltrommeln,
- Kompressoren und mobile Maschinen.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie im Beitrag Welche Geräte müssen geprüft werden?
Unterscheidet sich der Prüfablauf?
Der technische Prüfablauf kann bei einer DGUV-V3-Prüfung und einem gewerblichen E-Check ähnlich sein. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Gerät, seiner Schutzklasse, der Einsatzumgebung und den anzuwendenden technischen Regeln.
1. Geräte und Anlagen erfassen
Zunächst werden die zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel eindeutig erfasst. Eine individuelle Gerätekennzeichnung erleichtert spätere Wiederholungsprüfungen und ermöglicht den Aufbau einer lückenlosen Prüfhistorie.
2. Sichtprüfung durchführen
Bei der Besichtigung wird unter anderem auf beschädigte Leitungen, lockere Bauteile, gebrochene Gehäuse, fehlende Zugentlastungen und weitere sichtbare Mängel geachtet.
3. Elektrische Messungen vornehmen
Abhängig von Schutzklasse und Geräteart müssen beispielsweise Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom gemessen werden.
4. Funktion prüfen
Soweit dies sicher möglich und für die Beurteilung erforderlich ist, wird das Betriebsmittel einer Funktionsprüfung unterzogen.
5. Ergebnisse dokumentieren
Abschließend werden Gerätezuordnung, Messwerte, Bewertung, festgestellte Mängel, Prüfdatum und die nächste vorgesehene Prüfung dokumentiert.
Welche technischen Normen bei wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen nach einer Reparatur relevant sind, erläutert unser Beitrag DIN EN 50678 und DIN EN 50699 – Normänderung im Überblick.
Welche Dokumentation wird benötigt?
Für Unternehmen ist eine Prüfplakette allein in der Regel kein ausreichender Nachweis. Entscheidend ist ein nachvollziehbares Prüfprotokoll, das die durchgeführte Prüfung eindeutig dem jeweiligen Betriebsmittel zuordnet.
Eine belastbare Dokumentation sollte mindestens enthalten:
- eindeutige Identifikation des Geräts oder der Anlage,
- Standort oder betriebliche Zuordnung,
- Datum der Prüfung,
- Art und Umfang der Prüfung,
- verwendete Prüf- und Messverfahren,
- ermittelte Messwerte,
- Bewertung des Prüfergebnisses,
- festgestellte Mängel und notwendige Maßnahmen,
- Name beziehungsweise Zuordnung der Prüfperson,
- vorgesehener Termin der nächsten Prüfung.
Eine digitale Prüfdokumentation bietet den Vorteil, dass Gerätehistorien, Messergebnisse und Nachweise auch bei späteren Kontrollen schnell und eindeutig abgerufen werden können.
Warum diese Nachweise besonders im Schadensfall wichtig sind, erfahren Sie im Beitrag Wer haftet bei fehlender DGUV V3 Prüfung?
DGUV V3 oder E-Check: Was sollten Unternehmen beauftragen?
Unternehmen sollten ausdrücklich eine Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach den für ihren Betrieb geltenden Vorschriften und technischen Regeln beauftragen.
Vor der Auftragserteilung sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Werden ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel geprüft?
- Sind elektrische Anlagen Bestandteil des Auftrags?
- Welche Normen und Prüfverfahren werden angewendet?
- Wie werden die Geräte eindeutig gekennzeichnet?
- Welche Informationen enthält das Prüfprotokoll?
- Werden defekte Geräte gesondert ausgewiesen?
- Ist eine digitale Geräte- und Prüfhistorie enthalten?
Ob die Leistung anschließend als DGUV-V3-Prüfung, Geräteprüfung oder E-Check bezeichnet wird, ist weniger wichtig als der tatsächlich vereinbarte und dokumentierte Leistungsumfang.
Nicht die Bezeichnung, sondern der Prüfumfang entscheidet
Die DGUV Vorschrift 3 und der E-Check sind nicht dasselbe. Die DGUV Vorschrift 3 bildet einen wichtigen Teil des betrieblichen Regelwerks für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Der E-Check ist dagegen ein geschütztes Prüf- und Qualitätssiegel der Elektrohandwerke.
Für Unternehmen zählt vor allem, dass alle relevanten Geräte und Anlagen fachgerecht geprüft, eindeutig erfasst und vollständig dokumentiert werden. Ein gewerblicher E-Check kann die Anforderungen einer DGUV-V3-Prüfung erfüllen, wenn der Leistungsumfang entsprechend festgelegt wurde.
Der Elektro Prüfservice Hollwedel prüft elektrische Betriebsmittel für Unternehmen in Aurich, Norden, Emden und ganz Ostfriesland. Alle Geräte werden systematisch erfasst und die Ergebnisse digital dokumentiert. So stehen Prüfhistorien und Nachweise auch bei späteren Kontrollen jederzeit zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen zu DGUV V3 und E-Check
Ist der E-Check gesetzlich vorgeschrieben?
Der E-Check ist als solcher keine eigenständige gesetzliche Vorschrift. Im gewerblichen Bereich bestehen jedoch rechtliche und berufsgenossenschaftliche Pflichten zur sicheren Bereitstellung und regelmäßigen Prüfung elektrischer Arbeitsmittel. Ein entsprechend durchgeführter E-Check kann diese Anforderungen abdecken.
Ist die DGUV V3 Prüfung für Unternehmen Pflicht?
Unternehmen müssen ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sicher betreiben und erforderliche Prüfungen durchführen lassen. Ob, wann und in welchem Umfang geprüft werden muss, ergibt sich insbesondere aus der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebssicherheitsverordnung und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
Ersetzt ein E-Check die DGUV V3 Prüfung?
Ein gewerblicher E-Check kann die Anforderungen einer DGUV-V3-Prüfung erfüllen, wenn alle relevanten Betriebsmittel nach den geltenden Vorgaben geprüft und vollständig dokumentiert werden. Die bloße Bezeichnung E-Check reicht dafür nicht aus.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch eine Person erfolgen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Kenntnisse und aktuellen beruflichen Tätigkeit für die jeweilige Prüfaufgabe ausreichend qualifiziert ist. Die erforderliche Qualifikation hängt vom konkreten Prüfgegenstand und Prüfumfang ab.
Was kostet eine DGUV V3 Prüfung?
Die Kosten richten sich unter anderem nach der Anzahl und Art der Geräte, den Standorten, dem Erfassungsaufwand und dem gewünschten Dokumentationsumfang. Für eine belastbare Kalkulation sollte zunächst die ungefähre Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel ermittelt werden.
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