Gefährdungsbeurteilung - Risiken erkennen und Arbeitssicherheit verbessern

Nicht jede Gefährdung an einem Arbeitsplatz ist auf den ersten Blick erkennbar. Oft entstehen Risiken schleichend, durch veränderte Abläufe, neue Arbeitsmittel oder gewohnte Routinen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Risiken systematisch zu erfassen und zu bewerten.

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Das Problem

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Untersuchung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten mit dem Ziel, mögliche Gefährdungen zu erkennen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Betrachtet werden dabei unter anderem die eingesetzten Arbeitsmittel, die räumlichen Gegebenheiten, die Art der Tätigkeit sowie das Zusammenwirken verschiedener Einflüsse am Arbeitsplatz.

Gefährdungen können ganz unterschiedlicher Natur sein und entstehen häufig erst im Zusammenspiel mehrerer Faktoren, etwa wenn ein Arbeitsmittel unter bestimmten Bedingungen genutzt wird oder sich Arbeitsabläufe verändern. Deshalb ist eine strukturierte Betrachtung wichtig. Sie hilft, Risiken nicht nur zufällig zu erkennen, sondern gezielt zu identifizieren und einzuordnen.

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass eine Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Betrieb vorliegt. Sie sollte jedoch nicht nur als formale Pflicht verstanden werden. Richtig durchgeführt, liefert sie eine belastbare Grundlage, um Arbeitsbedingungen tatsächlich zu verbessern. Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen systematisch zu erfassen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

DIN EN 50678 und DIN EN 50699

Die Lösung:

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab?

Der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung folgt in der Regel klar nachvollziehbaren Schritten, auch wenn sich die konkrete Umsetzung je nach Betrieb unterscheidet. Wesentlich ist, dass jeder Arbeitsplatz und jede Tätigkeit individuell betrachtet wird.

  • Arbeitsplätze und Tätigkeiten erfassen
  • Mögliche Gefährdungen identifizieren
  • Risiken beurteilen
  • Geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
  • Maßnahmen umsetzen
  • Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  • Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren
  • Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen aktualisieren

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Verändern sich Arbeitsabläufe, kommen neue Arbeitsmittel hinzu oder ändern sich räumliche Gegebenheiten, sollte die bestehende Beurteilung überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Gemeinsam mit Ihnen betrachten wir die konkreten Arbeitsbedingungen und unterstützen Sie dabei, relevante Gefährdungen strukturiert zu erfassen und in eine nachvollziehbare Form zu bringen.

Ablauf

Welche Gefährdungen werden bei der Beurteilung betrachtet?

Je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit können ganz unterschiedliche Gefährdungen relevant sein. In einer Werkstatt spielen häufig andere Faktoren eine Rolle als in einem Büro oder in einer Produktionsumgebung. Zu den möglichen Gefährdungsarten zählen unter anderem elektrische Gefährdungen, mechanische Gefährdungen durch bewegte Teile, Gefährdungen durch den Einsatz bestimmter Arbeitsmittel, ergonomische Belastungen, Lärm, körperliche Beanspruchung sowie organisatorische Faktoren. Wo vorhanden, können auch Gefahrstoffe oder Brand- und Explosionsgefahren eine Rolle spielen.

Ein besonderer Zusammenhang besteht zwischen der Gefährdungsbeurteilung und elektrischen Betriebsmitteln. Werden elektrische Geräte oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Betrieb eingesetzt, muss geprüft werden, welche Gefährdungen davon ausgehen können und wie diesen begegnet wird. Die Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, die Bedingungen für erforderliche Prüfungen von Arbeitsmitteln und elektrischen Betriebsmitteln zu berücksichtigen, etwa im Zusammenhang mit der DGUV Vorschrift 3.

Da sich Einsatzbedingungen, Nutzungshäufigkeit und Umgebung von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, lässt sich nicht pauschal sagen, welche Prüfintervalle oder Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind. Genau hier setzt die individuelle Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung an.

Über Jan

Gefährdungsbeurteilung mit uns durchführen

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Gefährdungsbeurteilung praxisnah und nachvollziehbar zu erstellen. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Geräte, sondern den jeweiligen Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit als Ganzes. So lassen sich Gefährdungen erfassen, die bei einer isolierten Betrachtung leicht übersehen werden.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine strukturierte Grundlage, auf der sich passende Schutzmaßnahmen ableiten lassen. Wir helfen Ihnen zudem bei der nachvollziehbaren Dokumentation der Ergebnisse, sodass diese im Betrieb verständlich vorliegt und bei Bedarf angepasst werden kann. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens, statt ein starres Schema anzuwenden.

Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfassung der Gefährdungen und stehen Ihnen bei Fragen zur Umsetzung zur Verfügung.

DGUV 3

SICHERHEIT / VERTRAUEN

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen an Arbeitsplätzen, aus der sich geeignete Schutzmaßnahmen ableiten lassen.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass für die Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Die konkrete Umsetzung kann dabei mit fachlicher Unterstützung erfolgen.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht pauschal. Die Gefährdungsbeurteilung sollte jedoch überprüft und angepasst werden, sobald sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel oder Abläufe im Betrieb verändern.

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