Welche Geräte müssen geprüft werden?
Viele Unternehmen wissen, dass elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden müssen. In der Praxis stellt sich jedoch häufig die Frage:
Welche Geräte sind überhaupt prüfpflichtig?
Die Antwort ist einfacher als viele vermuten: Grundsätzlich müssen nahezu alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die einen Stecker besitzen oder über ein Netzteil betrieben werden und im Unternehmen genutzt werden. Entscheidend ist dabei nicht, ob es sich um ein großes Industriegerät oder einen einfachen Wasserkocher handelt.
Im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 gelten insbesondere sogenannte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als prüfpflichtig.
Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?
Als ortsveränderlich gelten elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt oder ohne größeren Aufwand von einem Ort zum anderen transportiert werden können.
Typische Merkmale:
- Anschluss über Stecker oder Netzteil
- Flexible Nutzung an unterschiedlichen Orten
- Transport ohne Werkzeug möglich
- Verwendung in Büro, Werkstatt, Lager oder Baustelle
Genau diese Geräte sind besonders anfällig für Beschädigungen durch Transport, Stöße oder häufiges Ein- und Ausstecken.
Faustregel: Hat das Gerät einen Stecker?
Für Unternehmen gilt eine einfache Orientierung: Fast alle Geräte mit Stecker oder Netzteil sollten im Rahmen der DGUV V3 Prüfung berücksichtigt werden.
Dazu gehören sowohl klassische Bürogeräte als auch Werkzeuge, Maschinen und Küchengeräte.
Prüfpflichtige Geräte mit 230 Volt Anschluss
Die meisten elektrischen Geräte im Unternehmen werden über eine normale 230-Volt-Steckdose betrieben. Diese Geräte fallen in der Regel unter die Schutzklasse I oder Schutzklasse II und müssen regelmäßig geprüft werden.

Küchengeräte
In vielen Unternehmen befinden sich elektrische Geräte in Teeküchen oder Aufenthaltsräumen.
Beispiele:
- Wasserkocher
- Kaffeemaschinen
- Kühlschränke
- Mikrowellen
Diese Geräte werden oft täglich genutzt und sind deshalb ebenfalls Bestandteil einer DGUV V3 Prüfung.
IT- und Bürogeräte
Auch klassische Büroausstattung zählt zu den prüfpflichtigen Betriebsmitteln.
Beispiele:
- Computer
- Monitore
- Drucker
- Scanner
- Kopierer
- Beamer
- Steckdosenleisten
- Laptop-Netzteile
Gerade Steckdosenleisten und Netzteile werden bei der Geräteerfassung häufig vergessen, obwohl sie zu den prüfpflichtigen Betriebsmitteln gehören.
Werkstatt- und Servicegeräte
In Werkstätten und Produktionsbereichen entstehen durch mechanische Belastungen oft höhere Risiken.
Typische Beispiele:
- Kabeltrommeln
- Bohrmaschinen mit Kabel
- Akkuladegeräte
- Elektrowerkzeuge
- Prüfgeräte
Diese Geräte benötigen meist kürzere Prüfintervalle als Bürogeräte.
Prüfpflichtige Geräte mit 400 Volt Anschluss
Neben den üblichen 230-Volt-Geräten müssen auch viele leistungsstärkere Betriebsmittel mit 400-Volt-Anschluss regelmäßig geprüft werden.

Dazu gehören beispielsweise:
- Heizgeräte
- Mischmaschinen
- Bautrockner
- Kompressoren
- Tischkreissägen
Gerade auf Baustellen oder in Handwerksbetrieben sind diese Geräte häufig im Einsatz und unterliegen besonderen Belastungen. Deshalb spielen regelmäßige Prüfungen hier eine besonders wichtige Rolle.
Werden Akkugeräte ebenfalls geprüft?
Eine häufige Frage betrifft akkubetriebene Geräte.
Grundsätzlich gilt:
Der Akku selbst wird nicht wie ein netzbetriebenes Gerät geprüft. Das zugehörige Ladegerät hingegen ist prüfpflichtig, da es an das Stromnetz angeschlossen wird.
Beispiele:
- Akkuschrauber
- Akku-Bohrmaschinen
- Akku-Winkelschleifer
Das jeweilige Ladegerät muss im Rahmen der DGUV V3 Prüfung berücksichtigt werden.
Welche Geräte werden häufig vergessen?
In vielen Betrieben fehlen bei der Prüfung regelmäßig:
- Mehrfachsteckdosen
- Verlängerungskabel
- Netzteile
- Ladegeräte
- Monitore
- Kaffeemaschinen
- Kühlschränke
- Beamer
- Kabeltrommeln
Gerade diese Geräte verursachen später oft Probleme bei Kontrollen oder Schadensfällen, wenn keine Dokumentation vorliegt.
Warum ist die vollständige Erfassung wichtig?
Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaften und Versicherungen nicht nur, ob Prüfungen durchgeführt wurden.
Entscheidend ist auch, ob alle prüfpflichtigen Geräte erfasst wurden.
Fehlt ein Gerät in der Dokumentation, kann dies zu unangenehmen Fragen führen:
- War das Gerät überhaupt geprüft?
- Warum wurde es nicht erfasst?
- Wurde die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchgeführt?
Eine vollständige digitale Geräteerfassung schafft hier Sicherheit und sorgt für eine nachvollziehbare Prüfhistorie.
Fast alle Geräte mit Stecker gehören zur Prüfung
Die einfachste Antwort auf die Frage lautet: Nahezu alle elektrischen Betriebsmittel mit Stecker oder Netzteil, die im Unternehmen genutzt werden, sollten im Rahmen der DGUV V3 Prüfung berücksichtigt werden.

Dazu zählen nicht nur Maschinen und Werkzeuge, sondern auch alltägliche Geräte wie Monitore, Kaffeemaschinen, Steckdosenleisten oder Ladegeräte. Wer alle Geräte systematisch erfasst und dokumentiert, schafft die Grundlage für Rechtssicherheit und einen sicheren Betrieb.
Für Unternehmen in Aurich, Norden, Emden und ganz Ostfriesland bietet eine professionelle DGUV V3 Prüfung die Sicherheit, dass keine prüfpflichtigen Geräte übersehen werden und alle Nachweise jederzeit verfügbar sind.